1. Alle Verträge über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, die von dem Unternehmen (d.h. O-TREES BV, KBO 0738.816.336) abgeschlossen werden, unterliegen den folgenden Bedingungen, die eventuelle eigene Einkaufsbedingungen des Kunden überwiegen.

  2. Die erstellten Angebote sind 30 Tage gültig. Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, immer ohne Mehrwertsteuer und vorbehaltlich der Verfügbarkeit gültig. Angebote sind immer unverbindlich und begründen Rechte und Pflichten der Parteien erst nach deren Annahme durch beide Seiten.

  3. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Kosten für Transport, Lieferung und Versicherung. Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum des Unternehmens.

  4. Die Liefer- und Ausführungsfristen sind indikativ und werden nur zur Information gegeben. Sie sind daher nicht bindend, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

  5. Bei jeder vom Unternehmen akzeptierten Stornierung einer Bestellung durch den Kunden ist eine pauschale Schadensersatzgebühr in Höhe von 25% des Wertes der Bestellung an das Unternehmen zu zahlen. Diese Gebühr deckt den entgangenen Gewinn und die entstandenen Kosten, unbeschadet des Rechts des Unternehmens, den tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  6. Die Parteien sind kraft Gesetzes von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenseite befreit und nicht zur Erfüllung verpflichtet, falls höhere Gewalt vorliegt. Unter höherer Gewalt versteht man die Situation, in der die Ausführung des Vertrags durch eine der Parteien ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, durch Umstände außerhalb des Willens dieser Partei verhindert wird, auch wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar waren. Ohne Vollständigkeit anzustreben, gelten insbesondere folgende Fälle als höhere Gewalt: Erschöpfung der Vorräte, Verzögerungen bei oder Ausbleiben von Lieferungen durch Lieferanten einer Partei, Zerstörung von Gütern durch Unfälle, Sturm, Maschinenbruch, Streik oder Aussperrung, Brand, Aufruhr, Krieg, Epidemie, Überschwemmung, hohe Krankheitsrate, elektrische, EDV-, Internet- oder Telekommunikationsstörungen, Entscheidungen oder Eingriffe der Regierung (einschließlich der Ablehnung oder Annullierung einer Genehmigung oder Lizenz), Kraftstoffmangel und Fehler oder Verzögerungen, die Dritten zuzurechnen sind. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, ist nicht verpflichtet, den unabwendbaren und unvorhersehbaren Charakter der Umstände, die höhere Gewalt darstellen, zu beweisen. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen der betroffenen Partei ausgesetzt. Die Parteien werden in einem solchen Fall alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Folgen der höheren Gewalt zu begrenzen. Dauert die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne dass die sich auf höhere Gewalt berufende Partei zur Zahlung einer Entschädigung an die andere Partei verpflichtet ist.

  7. Jede Beschwerde muss unter Verfallstrafe schriftlich (an info@o-trees.be) und spätestens 24 Stunden nach der (Aus-)Lieferung formuliert und mit Fotos, die die Mängel zeigen, belegt werden. Jeder Einspruch gegen eine Rechnung muss auf die gleiche Weise und innerhalb derselben Frist nach dem Rechnungsdatum dem Unternehmen mitgeteilt werden. Die Haftung des Unternehmens ist in jedem Fall auf direkte Schäden beschränkt und immer maximal bis zum Wert der Bestellung.

  8. Sofern nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung angegeben, sind alle Rechnungen des Unternehmens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum am Sitz des Unternehmens zahlbar. Bei Nichtzahlung der Rechnung zum Fälligkeitstermin entfallen alle Sonderkonditionen, Rabatte und Rückerstattungen, die der Kunde genossen hat, und der volle Preis ist fällig. In diesem Fall ist darüber hinaus ab dem Rechnungsdatum gesetzlich und ohne vorherige Mahnung ein Verzugszins von 10% pro Jahr sowie eine pauschale Schadensersatzgebühr von 10% des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von 150 Euro fällig.

  9. Die Nichtzahlung einer Rechnung hat ebenfalls die sofortige Fälligkeit aller anderen noch nicht fälligen Rechnungen zur Folge. Das Unternehmen kann die noch nicht fälligen Rechnungen ebenfalls sofort fällig stellen, wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die unserem Unternehmen guten Grund zur Annahme geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, oder im Falle einer Auflösung, Insolvenz oder des Todes des Kunden. In diesen Fällen kann unser Unternehmen nach Wahl die weitere Ausführung des Vertrags aussetzen oder den/die Vertrag(e) zu Lasten des Kunden kündigen.

  10. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit aller anderen Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und/oder anderer besonderer Bedingungen, wie in den Verträgen zwischen den Parteien angegeben.

  11. Auf alle Verträge mit dem Unternehmen ist belgisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Im Falle eines Streits sind ausschließlich die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Antwerpen, zuständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen